Ich als DJ habe alle Musik die ich abspiele ordnungsgemäß erworben. Ich spreche mit Ihnen auch über den Anlass der Veranstaltung und informiere Sie, ob entsprechende Gebühren fällig würden. In der Regel sind die Veranstaltungen für die ich Musik mach „private Feiern“ die keine GEMA-Gebühren mit sich bringen, dies hat die GEMA entsprechend definiert (s.u.).
Sollten Sie sich nicht sicher sein, wie die Sachlage bei Ihrer Veranstaltung hinsichtlich GEMA ist, klären wir dies gerne vorab in einem Gespräch.
Private Feier
Über die Nutzung von Musik bei privaten Feiern.
Bei der Klärung der Frage, ob die eigene Party öffentlich ist oder nicht, hilft ein Blick ins Urheberrechtsgesetz:
„Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“
Vereinfacht heißt das: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist der Fall, dass diese Personen alle miteinander persönlich befreundet oder verwandt sind.
Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest sind also beispielsweise öffentlich, die private Party im heimischen Hobbykeller ist es nicht.